Beisitzer
Auszug aus der Satzung:
§15
(1) Der Ausschuss besteht aus:
-
· dem 1. und 2. Vorsitzenden
-
· dem Kassier
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· dem Schriftführer
· maximal acht Beisitzer*Innen
(2) Die Beisitzer des Ausschusses werden auf zwei Jahre gewählt, jeweils vier Beisitzer in einem Jahr mit gerader und vier Beisitzer in einem
Jahr mit ungerader Jahreszahl.
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied oder ein Beisitzer vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist der Ausschuss mit einfacher Mehrheit befugt, bis zur Beendigung des laufenden Geschäftsjahres einen
Nachfolger einzusetzen. Vereinsunterlagen bleiben Vereinseigentum und sind unverzüglich vollständig dem Verein zu übergeben.
(4) Alle Ausgaben des Vereins müssen vom Ausschuss genehmigt werden; im Notfall kann der Vorstand im Vorgriff bis max. 3.000,--€ verfügen.
§16
(1) Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder anwesend ist.
(2) Der Ausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Ausschussmitglieder. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.