Datenschutz

 

Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung(DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Die neuen Regelungen gelten auch für Vereine und betrifft den Datenschutz der personenbezogenen Daten. Das sind alle Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen

Verhältnisse.

In Vereinen betrifft das vor allem Mitglieder. Typischerweise erhoben werden Name und Anschrift, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bankverbindung u.ä.
All das sind personenbezogeneDaten. Die Art der Erfassung (digital oder auf Papier) spielt keine Rolle. 
Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen (jede Verwendung) von Daten.

 

Zuständig für den Schutz der personenbezogenen Daten ist im Waldheimverein-Hedelfingen der Vorstand:
 

● 1.Vorsitzender   -> Paul Wurm

● 2.Vorsitzende    -> Sybille Schaupp

● Schriftführer       -> Roland Zeininger

● Kasse                -> Stefanie Wurm-Guschlbauer


Anschrift:

Waldheimverein-Hedelfingen e.V. 1912

Heumadener Str. 110

70329 Stuttgart-Hedelfingen

Email: info@waldheimverein-hedelfingen.de


Der Waldheimverein-Hedelfingen verarbeitet nur die im Aufnahmeantrag freiwillig gemachten Angaben und nur sofern es zur Erfüllung des Vereinszweckes notwendig ist (Mitgliederverwaltung, Rundschreiben, Einladungen, Mitgliedsbeitrag erheben). Eine Weitergabe von Mitgliedsdaten erfolgt grundsätzlich nicht. Es ist nicht notwendig, jetzt diese Angaben erneut zu bestätigen.


Es gibt jedoch ein Widerspruchs- und Auskunftsrecht

Diese Einwilligung kann jedes Mitglied jederzeit und ohne Begründung widerrufen. Zentraler Punkt des Datenschutzes ist zudem das Recht des Betroffenen auf Auskunft. Er muss darüber informiert werden, in welchem Umfang Daten von ihm gespeichert sind. Dieses Auskunftsrecht ist in Artikel

15 der DS-GVO zweistufig ausgestaltet. Danach hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob

● überhaupt Daten verarbeitet werden und

● das Recht auf unentgeltliche Überlassung einer Kopie der personenbezogenen Daten


Wenn das Mitglied feststellt, dass die gespeicherten Daten nicht korrekt sind, hat es ein Recht auf Berichtigung (beispielsweise Namensänderung).


Ein weiteres Recht der Mitglieder und betroffenen Personen und damit eine Verpflichtung für den Verein besteht in der Benachrichtigungspflicht des Vereins bei der Verletzung

datenschutzrechtlicher Verpflichtungen.

Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn der Verein im Vorfeld die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat.