Die Vertreter des Waldheimvereins Hedelfingen e.V. 1912
Vorstand
Der Vorstand (§26 BGB) besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, Kassier und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder (darunter der 1. oder 2. Vorsitzende) vertreten gemeinsam.
Die Vorstandsmitglieder
werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur satzungsgemäßen Bestellung der nächsten Vorstandsmitglieder im Amt.
Der 1. Vorsitzende und der Kassier werden in einem Jahr mit ungerader Jahreszahl gewählt.
Der 2. Vorsitzende und der Schriftführer werden in einem Jahr mit gerader Jahreszahl gewählt.
Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Die Vertretungsvollmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs.2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf,
zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 15.000,-- EUR die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Stand 16.04.2024
16.04.2024-Eintragungsnachricht (1).pdf
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